Frau Tanja Hauner konnte im August 2017 ihr 20-jähriges Dienstjubiläum in der Kanzlei feiern. Dazu gratulieren wir herzlichst und möchten uns für ihre tatkräftige Unterstützung und ihr Engagement bedanken. Wir freuen uns auf die weiteren Jahre mit Frau Hauner im Team.
Kündigung einer Professorin wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtmäßig
Das ArbG Bonn hat die Klage einer angestellten Professorin der Universität Bonn gegen ihre Kündigung abgewiesen, denn sie habe jedenfalls in einer ihrer Publikationen, welche