Coronavirus: Stundungen von Sozialversicherungen unter weiteren Voraussetzungen möglich
Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 24.03.2020 mit Ergänzungen vom 25.03.2020 Unternehmen und Betriebe, die sich durch die Corona-Epidemie in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden, können durch (zinslose) Stundung