Coronavirus: Kabinett beschließt Entwurf des Corona-Steuerhilfegesetzes
Beschlossener Entwurf des Corona-Steuerhilfegesetzes vom 06.05.2020 Der Gesetzentwurf umfasst folgende Hilfsmaßnahmen: 1. Der Umsatzsteuersatz wird für nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.07.2021 erbrachte Restaurant-