Überbrückungshilfe III jetzt auch für große Unternehmen – 750 Mio. Euro Umsatzgrenze entfällt für vom Lockdown betroffene Branchen
Seit dem 03.03.2021 können lt. BMWi auch größere vom Lockdown betroffene Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen. Die bislang geltende Umsatzhöchstgrenze von 750 Millionen Euro entfällt