Einzelaufzeichnungspflicht nach § 146 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung (AO) – Nutzung von Aliasbescheinigungen nach § 5 Abs. 6 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Das BMF-Schreiben enthält eine Regelung zur Erfüllung der Einzelaufzeichnungspflicht nach § 146 Abs. 1 Satz 1 AO des Vertragspartners der in der Prostitution tätigen Person.