BFH: Aufspaltungsbedingter Übertragungsgewinn ist Organträgerin zuzurechnen
Der BFH entschied, dass ein durch die Aufspaltung der Organgesellschaft ggf. angefallener Übertragungsgewinn Teil des der Organträgerin nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG
Home - Archiv für 2. Dezember 2021 - Seite 2
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