Reichweite des Verlustverrechnungsverbots nach § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG
Begehrt ein verschmolzener Rechtsträger einen körperschaftsteuerlichen Verlustrücktrag von ausschließlich im Folgejahr der Verschmelzung entstandenen Verlusten zurück in das Jahr der Verschmelzung, greift § 2 Abs.