Unbeobachteter tödlicher Sturz eines Lkw-Fahrers als Arbeitsunfall anerkannt
Das LSG Baden-Württemberg hat einen tödlichen Sturz eines Lkw-Fahrers im Rahmen einer Klage seiner beiden Söhne auf Gewährung von Halbwaisenrente als Arbeitsunfall anerkannt. Grundlage dafür