Zum Übergang von Rückzahlungsansprüchen im Sozialleistungsbezug stehender Mieter auf den zuständigen Leistungsträger
Das LG Berlin hat einer Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil des AG Köpenick stattgegeben und die Klage eines Mieters gegen seine Vermieterin auf Rückzahlung von