Zur Endgerätewahlfreiheit bei einem Mobilfunkvertrag mit Internetnutzung
Der BGH hat entschieden, dass in einem Mobilfunkvertrag die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens unwirksam ist, mit der der Gebrauch des Internetzugangs auf Endgeräte