Auskunftsansprüche gegen gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien – Öffentlichkeitsarbeit
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgaben vornehmen, können lt. BAG keine Auskunftsansprüche nicht mitgliedschaftlich verbundener Dritter in Bezug