„Wenige Gehminuten zu wunderschönen Stränden“ nicht zutreffend – Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit
Ein Hotel mit einem Fußweg von ca. 1,3 Kilometern befindet sich nicht „nur wenige Gehminuten von wunderschönen Stränden“ entfernt Das AG München verurteilte einen Reiseveranstalter