Namentliche Protokollierung ausschließlich der Nein-Stimmen bei Gemeinderatsbeschlüssen ist unzulässig
Der BayVGH entschied, dass die Praxis des Stadtrats der Stadt Windischeschenbach, bei namentlicher Abstimmung nur die mit „Nein“ stimmenden Ratsmitglieder im Protokoll namentlich aufzuführen, rechtswidrig