Knapp 4,6 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr 2023 im Durchschnitt mehr gearbeitet, als in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart. Dabei leisteten Männer mit einem Anteil von 13 % etwas häufiger Mehrarbeit als Frauen (10 %), wie das Statistische Bundesamt mitteilt.
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen