Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sind als Verpflichtete des Geldwäschegesetzes verpflichtet, Unstimmigkeitsmeldungen zum Transparenzregister abzugeben, wenn sie eine Unstimmigkeit zwischen den Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten feststellen, die im Transparenzregister stehen und denen, die sie aus eigenen anderen Erkenntnissen gewonnen haben. Darauf weist die WPK hin.
Stellungnahme: Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss – Meldepflichten für innerstaatliche Steuergestaltungen höchst fraglich
Die WPK hat erneut Kritik am Wachstumschancengesetz vorgetragen. Dies betrifft insbesondere die Frage der Angemessenheit der Einführung einer Meldepflicht.