Abschleppkosten: Kostenbescheid wegen Umsetzens von Elektro-Scooter ist rechtmäßig

Das VG Frankfurt hat die Klage einer Anbieterin von Elektro-Scootern gegen einen Kostenbescheid der Stadt Frankfurt, mit welchem sie zur Erstattung der Kosten von Umsetzmaßnahmen herangezogen wurde, abgelehnt (Az. 12 K 138/24).

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