Die Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Belgien vom 06.05.2020 zur Entlastung von Grenzpendlern im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie wurde zum achten Mal verlängert – nunmehr bis zum 31.03.2022. Hierauf macht das BMF aufmerksam (Az. IV B 3 – S-1301-BEL / 20 / 10002 :001).
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen