Mit dem BMF-Schreiben wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO), der zuletzt durch das Schreiben vom 6. August 2021 geändert worden ist, erneut geändert (Az. IV A 3 – S-0062 / 21 / 10002 :001).
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Zwischen den Parteien war strittig, ob ein wirksamer Vertrag i. S. des § 651a I BGB geschlossen wurde. Das AG München entschied, dass kein wirksamer