Mit dem BMF-Schreiben wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO), der zuletzt durch das Schreiben vom 6. August 2021 geändert worden ist, erneut geändert (Az. IV A 3 – S-0062 / 21 / 10002 :001).
Leitlinien und Erläuterungen zu Art. 102 AEUV
Gemäß Art. 102 AEUV ist Unternehmen der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung untersagt. Dabei ist der sog. Behinderungsmissbrauch der praktisch häufigste Fall. Die EU-Kommission führt derzeit