Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) kommt zum 01.01.2022. Darauf weist die BRAK hin.
Anwendung des § 6a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
Mit dem Gesetz zur Änderung des GrEStG vom 12. Mai 2021 wurde neben der Änderung des § 1 Absatz 2a des GrEStG sowie der Neueinfügung