Änderungen im elektronischen Rechtsverkehr zum 01.01.2022

Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) kommt zum 01.01.2022. Darauf weist die BRAK hin.

Radfahren darf nicht verboten werden

Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen

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