Einer Ärztin, die im erheblichen Maße gegen die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zur Vornahme von sog. Take-Home-Verschreibungen verstoßen hatte, durfte untersagt werden, zukünftig am Betäubungsmittelverkehr teilzunehmen. So das VG Koblenz (Az. 3 L 784/22).
Strittige Erdgasjahresabrechnung: Unterbliebene Gasablesung
Im Streit um Rückzahlung von Vergütung für die Gasversorgung lehnte das AG München eine Klage auf Zahlung von 4.259,56 Euro ab (Az. 172 C 12407/23).