Ätzende Flüssigkeiten dürfen nicht in unauffälligen Flaschen im Kühlschrank eines Ladengeschäftes verwahrt werden, auf den Dritte Zugriff haben

Das LG Köln hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem der Kläger Schmerzensgeld verlangte, weil er Salmiakgeist aus einer Limonadenflasche getrunken hatte (Az. 12 O 459/19).

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