Im FG Münster wurde das in § 52b Abs. 6 FGO gesetzlich geregelte sog. ersetzende Scannen zum 01.01.2022 eingeführt. Außerdem besteht ab dem 01.01.2022 für Rechtsanwälte die Pflicht zur aktiven Nutzung ihres beA (§ 52d Satz 1 FGO).
Breites Angebot, weniger Bürokratie: Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften beschlossen. Mit diesem Gesetz soll das Recht