Die Umsetzung der Grundsteuerreform nimmt Gestalt an. Informationen rund um die Abgabe der Feststellungserklärungen auf den neuen Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 bahnen sich ihren Weg in die Praxis. Um die aktuelle Informationslage etwas zu sortieren, gibt der DStV einen Überblick.
DStV fordert Klarheit bei Ausweitung des Datensatzes der E-Bilanz
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2024 beginnen, sind mit der E-Bilanz zusätzliche Daten zu übermitteln. Die im JStG 2024 beschlossene Neuregelung lässt jedoch Fragen offen.