Das Amt von Notaren erlischt automatisch, wenn sie das 70. Lebensjahr vollenden. Gegen diese Altersgrenze wehrt sich ein betroffener Anwaltsnotar mit einer Verfassungsbeschwerde. Doch die Altersgrenze ist trotz Nachwuchsmangels nötig, erläutert die BRAK in ihrer Stellungnahme zu dem Verfahren.
Streit um Blumenkästen am Balkon
Eine WEG kann beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des Balkongeländers anzubringen sind. So entschied das AG München (Az. 1293 C 12154/24 WEG).