In die Architektenliste ist auch einzutragen, wer in der Vergangenheit an einer deutschen Fachhochschule erfolgreich einen auf Architektur ausgerichteten, auf drei Jahre angelegten Diplomstudiengang abgeschlossen hat und eine vierjährige Berufserfahrung nachweisen kann. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 4 A 3106/21).
Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses – Änderungen der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung
Der Rat der Europäischen Union hat sich am 16.05.2023 auf seinen Standpunkt zu Änderungen der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung