In der Kabinettssitzung am 24.11.2021 haben sich BMF und BMWi auf die Einzelheiten der Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen verständigt. Für den Zeitraum 01.01.2022 bis 30.03.2022 wird die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige sowie die Corona-Überbrückungshilfe III Plus – als Überbrückungshilfe IV – fortgeführt. Verlängert werden für den gleichen Zeitraum die Härtefallhilfen, die in der Zuständigkeit der Bundesländer liegen.
Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht der WPK für 2025
Die WPK hat die Schwerpunkte für die Prüfung für das Jahr 2025, die sich aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Rahmen der Abschlussdurchsicht und unter Berücksichtigung