Das FG Hamburg hatte u. a. zu klären, ob ein Berufsgeheimnisträger zum Nachweis des Verhältnisses von privaten Fahrten zu beruflichen Fahrten nach der Fahrtenbuchmethode ein teilweise geschwärztes Fahrtenbuch vorlegen darf (Az. 3 K 111/21).
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Heilberufe
Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Heilberufe soll vereinfacht werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/3207) soll dazu beitragen, die Fachkräftelücke in Gesundheitsberufen zu schließen.