Berliner Richter, die im Jahr 1960 geboren sind, erreichen die Pensionsaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres und können nach derzeitiger Rechtslage darüber hinaus nicht im richterlichen Dienst verbleiben. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. VG 26 L 62/25).
Deutsche Wirtschaft vor großen Herausforderungen
Die Bundesregierung hat mit der Frühjahrsprojektion ihre Wachstumsprognose auf 0,0 Prozent des BIP gesenkt.