Berliner Richter, die im Jahr 1960 geboren sind, erreichen die Pensionsaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres und können nach derzeitiger Rechtslage darüber hinaus nicht im richterlichen Dienst verbleiben. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. VG 26 L 62/25).
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Heilberufe
Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Heilberufe soll vereinfacht werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/3207) soll dazu beitragen, die Fachkräftelücke in Gesundheitsberufen zu schließen.