Das VG Göttingen hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren eine bauordnungsrechtliche Verfügung bestätigt, mit der die Eigentümer zum Rückbau des bereits teileingestürzten Gebäudes verpflichtet worden sind (Az. 2 B 245/21).
Ohne Quellenangabe keine Sachverständigenvergütung
Legen gerichtliche Sachverständige ihre Erkenntnisquellen nicht offen, können sie ihren Vergütungsanspruch verlieren. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 266/18).