Anrechnung kambodschanischer Steuer nach § 34c Abs. 1 EStG

Das BMF weist darauf hin, dass die in Kambodscha erhobene „Withholding tax on salary“ im Wesentlichen den deutschen Regelungen zur Einkommensbesteuerung entspricht. Sie wird daher in das Verzeichnis ausländischer Steuern in Nicht-DBA-Staaten aufgenommen (Az. IV B 5 – S-2293 / 19 / 10011 :001).

Gefälschte Steuerbescheide im Umlauf

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen warnt: Zurzeit versuchen Betrüger über den Versand gefälschter Steuerbescheide an das Geld potenzieller Opfer zu gelangen. Neu an dieser Variante

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