Das BMF weist darauf hin, dass die in Kambodscha erhobene „Withholding tax on salary“ im Wesentlichen den deutschen Regelungen zur Einkommensbesteuerung entspricht. Sie wird daher in das Verzeichnis ausländischer Steuern in Nicht-DBA-Staaten aufgenommen (Az. IV B 5 – S-2293 / 19 / 10011 :001).
BGH bestätigt Amazons überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb
Der BGH hat die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt, dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Erstmals hat der Kartellsenat damit in erster