Eine Versorgungsregelung kann wirksam Beschäftigte von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausschließen, die bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben. Diese Höchstaltersgrenze stellt weder eine ungerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters noch eine solche wegen des weiblichen Geschlechts dar. So entschied das BAG (Az. 3 AZR 147/21).
EU-Kommission startet in Kürze eine Konsultation zum finalen Set 1 der ESRS und fordert von EFRAG eine Fokussierung auf deren Implementierung
Die EU-Kommission wird in Kürze eine Konsultation zum finalen Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) starten. Die WPK nimmt dazu Stellung.