Eine Versorgungsregelung kann wirksam Beschäftigte von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausschließen, die bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben. Diese Höchstaltersgrenze stellt weder eine ungerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters noch eine solche wegen des weiblichen Geschlechts dar. So entschied das BAG (Az. 3 AZR 147/21).
Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten ab 1. Juli 2024
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag hat am 24.04.2024 der Zahlung von Zuschlägen in der Erwerbsminderungrente zugestimmt. Dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für ein