Der VerfGH Nordrhein-Westfalen hat der Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwältin gegen ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf stattgegeben und festgestellt, dass sie durch das amtsgerichtliche Urteil in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt ist (Az. 137/20.VB-2).
Kostenfreier ÖPNV auch für Hilfe zur Pflege beziehende schwer- und erheblich gehbehinderte Heimbewohner
Hilfe zur Pflege beziehende Heimbewohner, die infolge ihrer Schwerbehinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im ÖPNV. Dies