Aufgrund der Änderungen der Mitteilungsverordnung durch die Verordnung vom 23. September 2021, Bundesgesetzblatt Teil I (BGBl. I) Seite 4386, wird das Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung entsprechend geändert und ergänzt. Darauf macht das BMF aktuell aufmerksam (Az. IV A 3 – S-0229 / 21 / 10001 :006).
Rezessionsrisiko geringfügig gesunken – doch IMK-Konjunkturampel bleibt auf rot
Kaufkraftverluste durch hohe Preissteigerungen insbesondere bei Energie und Lebensmitteln als Folge des Ukraine-Kriegs, fortdauernde Lieferkettenprobleme, schwacher Euro und die zusätzliche geopolitische Unsicherheit rund um Taiwan