Aufgrund der Änderungen der Mitteilungsverordnung durch die Verordnung vom 23. September 2021, Bundesgesetzblatt Teil I (BGBl. I) Seite 4386, wird das Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung entsprechend geändert und ergänzt. Darauf macht das BMF aktuell aufmerksam (Az. IV A 3 – S-0229 / 21 / 10001 :006).
Kein Vertragsschluss bei Klick auf „Jetzt kaufen“
Zwischen den Parteien war strittig, ob ein wirksamer Vertrag i. S. des § 651a I BGB geschlossen wurde. Das AG München entschied, dass kein wirksamer