Aufgrund der Änderungen der Mitteilungsverordnung durch die Verordnung vom 23. September 2021, Bundesgesetzblatt Teil I (BGBl. I) Seite 4386, wird das Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung entsprechend geändert und ergänzt. Darauf macht das BMF aktuell aufmerksam (Az. IV A 3 – S-0229 / 21 / 10001 :006).
Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerwertbescheiden
Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass eine Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheides nur ausnahmsweise in Betracht komme, soweit der Antragsteller den Antrag mit verfassungsrechtlichen Zweifeln an