Anwendung des § 6 Absatz 3 Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

Das BMF hat zur Begriffsbestimmung des § 6 Abs. 3 PStTG Stellung genommen (Az. IV D 3 – S-1316 / 21 / 10019 :025).

Radfahren darf nicht verboten werden

Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen

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