Das BMF hat aufgrund des BFH-Urteils I R 58/17 die Anwendung des § 4 Abs. 1 und Abs. 4 KStG sowie § 8 Abs. 7 KStG in Fällen von Verpachtungen durch die öffentliche Hand neu geregelt (Az. IV C 2 – S-2706 / 19 / 10008 :001).
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen