Das BMF hat aufgrund des BFH-Urteils I R 58/17 die Anwendung des § 4 Abs. 1 und Abs. 4 KStG sowie § 8 Abs. 7 KStG in Fällen von Verpachtungen durch die öffentliche Hand neu geregelt (Az. IV C 2 – S-2706 / 19 / 10008 :001).
Kryptowährungen: DStV-Hinweise zu überarbeiteten BMF-Dokumentationspflichten
Das BMF hat seinen 2022er-Entwurf zu den Erklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei Kryptowerten überarbeitet. Die Umsetzung der geplanten Dokumentationspflichten dürfte sich in der Praxis jedoch