Anwendungsfragen zu den Regelungen im Jahressteuergesetz 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) – Verpachtungen durch die öffentliche Hand

Das BMF hat aufgrund des BFH-Urteils I R 58/17 die Anwendung des § 4 Abs. 1 und Abs. 4 KStG sowie § 8 Abs. 7 KStG in Fällen von Verpachtungen durch die öffentliche Hand neu geregelt (Az. IV C 2 – S-2706 / 19 / 10008 :001).

Radfahren darf nicht verboten werden

Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen

Mehr lesen

Online bewerben

Position
Bewerbungsunterlagen

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag

07:30 – 12:00 Uhr 
13:00 – 16:30 Uhr

Freitag

07:30 – 13:00 Uhr

Standort Landshut

Postplatz 396
84028 Landshut

Standort München

Theresienhöhe 28
80339 München