Das BMF hat aufgrund des BFH-Urteils I R 58/17 die Anwendung des § 4 Abs. 1 und Abs. 4 KStG sowie § 8 Abs. 7 KStG in Fällen von Verpachtungen durch die öffentliche Hand neu geregelt (Az. IV C 2 – S-2706 / 19 / 10008 :001).
Konvention zum Schutz der Anwaltschaft angenommen
Am 12.03.2025 wurde die Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs angenommen. Mit dem internationalen Abkommen sollen künftig anwaltliche Kernwerte und der Zugang zum Recht völkerrechtlich abgesichert