Aus aktuellem Anlass hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihr Arbeitsprogramm 2022 um den Abschnitt „Auswirkungen des Ukraine-Krieges“ erweitert. Darauf weist die WPK hin.
Ohne Quellenangabe keine Sachverständigenvergütung
Legen gerichtliche Sachverständige ihre Erkenntnisquellen nicht offen, können sie ihren Vergütungsanspruch verlieren. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 266/18).