Die APAS stellt mit der Verlautbarung klar, in welchen Fällen Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit nicht unter die Definition von Unternehmen von öffentlichem Interesse fallen.
Leitlinien und Erläuterungen zu Art. 102 AEUV
Gemäß Art. 102 AEUV ist Unternehmen der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung untersagt. Dabei ist der sog. Behinderungsmissbrauch der praktisch häufigste Fall. Die EU-Kommission führt derzeit