Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat die Verlautbarung Nr. 16 sowie Fragen und Antworten zur Verlautbarung Nr. 4 ü. F. / 2 veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen