APAS: Verlautbarung Nr. 16 zu dem Stichtag, an dem die Eigenschaft eines Unternehmens als solches von öffentlichem Interesse im Sinne des § 316a Satz 2 HGB beurteilt wird

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat die Verlautbarung Nr. 16 sowie Fragen und Antworten zur Verlautbarung Nr. 4 ü. F. / 2 veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.

Radfahren darf nicht verboten werden

Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen

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