Fahrradlieferanten (sog. Rider), die Speisen und Getränke ausliefern und ihre Aufträge über eine Smartphone-App erhalten, haben lt. BAG Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihnen die für die Ausübung ihrer Tätigkeit essentiellen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt (Az. 5 AZR 334/21).
Rechtswegbeschwerde der Förderstiftung konservative Bildung und Forschung erfolglos
Das OVG Niedersachsen hat die Beschwerden der privatrechtlich organisierten Förderstiftung konservative Bildung und Forschung gegen die Verweisung ihres Rechtsstreits mit der in Göttingen ansässigen Verbundzentrale