Das LAG Düsseldorf hatte über die Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Arbeitnehmers zu entscheiden, der sich weigerte, eine rote Arbeitsschutzhose zu tragen (Az. 3 SLa 224/24).
Streit um Blumenkästen am Balkon
Eine WEG kann beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des Balkongeländers anzubringen sind. So entschied das AG München (Az. 1293 C 12154/24 WEG).