Das BAG entschied, dass auch Tarifverträge, die vor 2018 geschlossen wurden, von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung abweichen dürfen (Az. 3 AZR 53/24).
Die RVG-Anpassung kommt – Zustimmung des Bundesrates
Der Bundesrat hat am 21.03.2025 der überfälligen Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zugestimmt. Die BRAK und der DAV hatten sich lange und intensiv für die Anpassung eingesetzt.