Hoher Aufwand, schwierige Umsetzung, mangelnde Flexibilität: Ein Großteil der deutschen Unternehmen sieht lt. Bitkom die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung kritisch und fordert vom Gesetzgeber umfassende Verbesserungen. So sagen zwei Drittel der Unternehmen, dass die Einführung bzw. Anpassung der Arbeitszeiterfassungssysteme erheblichen finanziellen und administrativen Mehraufwand verursacht.
BFH zu den Voraussetzungen einer Änderung gemäß § 27 Abs. 19 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG)
Eine Umsatzsteuerfestsetzung kann gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger