Das LAG Düsseldorf hat der Kündigungsschutzklage des Klägers ebenso wie das ArbG Düsseldorf stattgegeben, weil beide krankheitsbedingte Kündigungen rechtsunwirksam sind (Az. 7 Sa 405/21).
Staatliche Anerkennung einer genehmigten privaten Ersatzschule setzt in Baden-Württemberg nicht voraus, dass die Schule Religionsunterricht anbietet
Das Anbieten von Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach ist keine Voraussetzung, von der die staatliche Schulaufsicht die Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule abhängig machen darf.