Das LAG Düsseldorf hat der Kündigungsschutzklage des Klägers ebenso wie das ArbG Düsseldorf stattgegeben, weil beide krankheitsbedingte Kündigungen rechtsunwirksam sind (Az. 7 Sa 405/21).
Anwendung des § 6a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
Mit dem Gesetz zur Änderung des GrEStG vom 12. Mai 2021 wurde neben der Änderung des § 1 Absatz 2a des GrEStG sowie der Neueinfügung