Die deutsche Industrie kann mit den aktuellen Auftragsbeständen so lange produzieren wie nie zuvor: Sie reichen laut einer Umfrage des ifo Instituts für die nächsten 4,5 Monate. Das gab es noch nie.
Ohne Quellenangabe keine Sachverständigenvergütung
Legen gerichtliche Sachverständige ihre Erkenntnisquellen nicht offen, können sie ihren Vergütungsanspruch verlieren. So entschied das LG Lübeck (Az. 9 O 266/18).