Ein Landwirt muss knapp 190.000 Euro an Straßenausbaubeträgen zahlen. Das OVG Schleswig-Holstein hat einen Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung abgelehnt und das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt (Az. 2 LA 216/17).
Kein Erstattungsanspruch bei pushTAN Freigabe an Dritte am Telefon
Das OLG Braunschweig bestätigte das erstinstanzliche Urteil des LG Göttingen, in dem einer Klägerin, die Opfer eines Online-Banking Betruges geworden ist, Schadensersatz wegen unberechtigter Abbuchungen