Ein Landwirt muss knapp 190.000 Euro an Straßenausbaubeträgen zahlen. Das OVG Schleswig-Holstein hat einen Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung abgelehnt und das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt (Az. 2 LA 216/17).
Väter werden bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten nicht diskriminiert
Es liegt keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zweifel bei der Mutter anerkannt werden.