Die Bundesregierung informiert darüber, dass 2023 durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Deutschland 96,1 Millionen Euro an Verwarn- und Bußgeldern sowie Einziehungs- und Verfallbeträgen festgesetzt wurden. Die Höhe der erfassten Geldstrafen betrug 30,5 Millionen Euro.
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen