Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf im Verhältnis der rechtlichen Vorgaben für die Handels- und Steuerbilanzen für Unternehmen. Ein Abbau der Abweichungen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Vorgaben ginge entweder zu Lasten der Informationszwecke der Handelsbilanz oder zu Lasten der Steuergerechtigkeit oder er wäre mit Steuermindereinnahmen verbunden.
Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz – Änderung der Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG durch das JStG 2024
Mit Urteil V R 2/22 (V R 6/18) hat der BFH als Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil C-515/20 entschieden, dass Holzhackschnitzel nach § 12 Abs. 2 Nr.