Das BMF teilt mit, was für die Auslegung des Begriffs „offener Fall“ in Art. 97 § 31 Satz 3 EGAO gilt (Az. IV B 5 – S-0302 / 19 / 10003 :004).
Zur Gültigkeit eines zerrissenen Testaments im Schließfach
Ein im Schließfach hinterlegtes, in der Mitte durchgerissenes Testament steht der gesetzlichen Erbfolge nicht entgegen. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 21 W 26/25).