Das BMF teilt mit, was für die Auslegung des Begriffs „offener Fall“ in Art. 97 § 31 Satz 3 EGAO gilt (Az. IV B 5 – S-0302 / 19 / 10003 :004).
Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen sowie nach dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren
Das BMF-Schreiben vom 14. 03.2017 (BStBl I S. 473) wurde aktualisiert und an bestehende Richtlinienregelungen angepasst (Az. IV C 5 – S 2367/23/10001 :001).