Außergerichtliche Beschwerdemechanismen haben einen Mehrwert. Nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Unternehmen selbst. Das gilt insbesondere dann, wenn sie unternehmensübergreifend ausgestaltet sind. Darauf weist das BMJV aufgrund einer Studie hin.
BFH zum Vorliegen der Antragsvoraussetzungen bei der Option zum Teileinkünfteverfahren
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob es sich bei § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG um eine gesetzliche Fiktion zur